Vectoryon für Kanzlei

KI für Anwaltskanzleien und Notariate

Eingaben zusammenfassen, Fristen eintragen, Mandantenpost vorbereiten. Rechtliche Beurteilung und Unterschrift bleiben bei der Anwältin und beim Notar.

Daten in Zürich, Sprachmodelle pro Kanzlei freigeschaltet, Versand an Mandanten erst nach Freigabe

Diese Seite zeigt, welche Büroarbeit in Kanzlei und Notariat ein KI-Assistent vorbereiten kann und wo die rechtliche Beurteilung bei der Anwältin bleibt. Vectoryon liest Eingaben, schlägt Fristen als Termin vor und entwirft Schreiben aus den Vorlagen der Kanzlei, für CHF 49 pro Person und Monat. Die Daten liegen in Zürich. Welche Sprachmodelle laufen, wird pro Kanzlei freigeschaltet, und wer nur Modelle in der Schweiz will, bekommt nur diese. Die Kanzleisoftware ist nicht angebunden, Exporte daraus liest der Assistent. Für Vectoryon gilt das Berufsgeheimnis nach Artikel 321 des Strafgesetzbuches, eine Rechtsberatung gibt es nicht.

AI JOURNEY
Vectoryon AI
Gemeinsam ins neue Zeitalter
01DSG‑KI‑Richtlinie
Fundament
DSG‑KI‑Richtlinie
Wer künstliche Intelligenz einsetzt, verarbeitet Personendaten. Wir schreiben mit dir die Richtlinie, die festlegt, welche Daten in welches Modell dürfen. Grundlage ist das revidierte Datenschutzgesetz.
01 / 07
02Chat für alle Mitarbeitenden
Zugang
Chat‑Funktion für alle Mitarbeitenden
Künstliche Intelligenz wirkt erst, wenn sie alle nutzen können. Jede Person erhält einen Zugang, der auf den Daten deines Unternehmens arbeitet statt auf dem offenen Internet.
02 / 07
03Erste KI‑Automationen
Hebel
Erste KI‑Automationen
Wir suchen die Abläufe, die täglich Zeit kosten, und lassen sie von Agenten vorbereiten. Freigegeben wird weiterhin von einem Menschen.
03 / 07
04Analyse des Geschäftsmodells
Strategie
Dein Geschäftsmodell im KI‑Zeitalter
Künstliche Intelligenz verschiebt gerade, womit Unternehmen Geld verdienen. Wir analysieren mit dir, welche Teile deines Geschäftsmodells KI angreifbar macht und welche sie stärkt.
04 / 07
05Neue Märkte erschliessen
Wachstum
Neue Märkte durch künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz schafft bereits heute neue Märkte, die weltweit erschlossen werden. Wir analysieren mit dir, welche davon zu deinem Unternehmen passen und womit du dort auftrittst.
05 / 07
06Agentic‑AI‑First‑Ansatz
Haltung
Agentic‑AI‑First‑Ansatz
Ab hier bauen wir deine Kernprozesse gemeinsam so um, dass du kurz- und mittelfristig von grossen Produktivitätssteigerungen profitierst.
06 / 07
07Eigenes Agentic OS
Ziel
Dein eigenes Agentic OS
Dein eigenes Betriebssystem: deine Prozesse, deine Daten, deine Agenten. Es entwickelt dein Unternehmen selbständig datengetrieben weiter, im UI, im Hintergrund und in deinen Kundenprozessen. Was deine Mitbewerber noch von Hand entscheiden, hat dein System bereits vorbereitet.
Sieh es in Aktion
07 / 07
HEUTEAGENTIC OS

Kanzlei-Assistent

Liest neue Eingaben und Mails, ordnet sie der Akte zu, schlägt Fristen vor und entwirft Schreiben aus den Vorlagen der Kanzlei

Zusammenfassung pro Eingang, Fristvorschlag im Kalender, Entwurf an den Mandanten zur Freigabe

  1. 1.Die neue Klageschrift im Fall Keller lesen und die Forderung zusammenfassen
  2. 2.Die im Schreiben genannte Frist als Termin im Outlook-Kalender vorschlagen
  3. 3.Eine Mail an den Mandanten und den Entwurf einer Stellungnahme aus der Vorlage vorbereiten
  4. 4.Die Anwältin prüft Frist und Text und gibt frei
  5. 5.Erst nach der Freigabe geht die Mail an den Mandanten

KI für Anwälte: was der Assistent in Kanzlei und Notariat übernimmt

Eingänge kommen meist als PDF per Mail, ob Klageschrift, Verfügung oder Schreiben der Gegenseite. Der KI-Assistent von Vectoryon liest das Dokument, ordnet es der Akte zu und fasst Forderung, Begründung und genannte Fristen zusammen, mit Verweis auf die Seite, aus der jede Angabe stammt.

Fristen aus dem Schreiben landen als Terminvorschlag im Outlook-Kalender der zuständigen Person. Die Berechnung und Kontrolle der Frist bleibt bei der Anwältin, der Vorschlag ist eine Erinnerung, kein Fristenbuch.

Mandantenpost entsteht aus den Vorlagen der Kanzlei: eine Mail an den Mandanten mit dem Stand der Sache oder der Entwurf einer Stellungnahme. Versandt wird der Text erst, wenn die Anwältin ihn gelesen, angepasst und freigegeben hat.

Eigene Unterlagen lassen sich in normaler Sprache durchsuchen. Auf die Frage, welche Vertragsvorlage die Kanzlei für Arbeitsverträge mit Konkurrenzverbot verwendet, kommt die Vorlage selbst als Treffer zurück.

Im Notariat ist es ähnlich: Unterlagen für einen Grundstückkauf oder eine Gründung zusammentragen, fehlende Dokumente beim Klienten anfragen, Beurkundungstermine im Kalender vorschlagen, Urkundenentwürfe aus Vorlagen vorbereiten. Beurkundung und Unterschrift bleiben beim Notar.

Wer in Microsoft 365 keinen Zugriff auf den Ordner eines Mandats hat, bekommt vom Assistenten auch keine Zusammenfassung daraus. Jede Freigabe steht mit Zeitpunkt und Namen im Protokoll.

Was die Kanzleisoftware nicht löst: fünf Fälle für KI in der Anwaltskanzlei

Die Kanzleisoftware führt Akten, Fristen und Leistungen. Bei den folgenden Fällen geht es um Schriftsätze, Verträge und Belege, die in der Kanzlei gelesen, abgeglichen und beantwortet werden.

  1. Die Eingabe der Gegenseite

    Eine Klageantwort oder Replik kommt als PDF. Nach Artikel 222 Absatz 2 ZPO legt die beklagte Partei dar, welche Tatsachenbehauptungen sie im Einzelnen anerkennt oder bestreitet. Vectoryon vergleicht die Eingabe mit den Akten und früheren Eingaben und listet Widersprüche, unbestrittene Punkte und Behauptungen ohne Beweismittel, jeweils mit Seitenangabe. Daraus entsteht ein Entwurf der Stellungnahme mit Verweis auf die Beilagen. Die Anwältin beurteilt die Eingabe, überarbeitet den Entwurf und unterschreibt.

  2. Das Beweismittelverzeichnis

    Nach Artikel 221 Absatz 1 Buchstabe e ZPO bezeichnet die Klage zu jeder behaupteten Tatsache die einzelnen Beweismittel, nach Absatz 2 Buchstabe d gehört ein Verzeichnis der Beweismittel dazu. Die Beilagen aus dem Dossier werden nummeriert, jede Tatsachenbehauptung im Entwurf bekommt ein Beweismittel, und Behauptungen ohne Beleg sind markiert. Welche Beweismittel angeboten werden, entscheidet die Anwältin, sie schliesst auch die Lücken.

  3. Der Vertragsentwurf der Gegenpartei

    Neben der Vorlage der Kanzlei zeigt eine Liste jede Abweichung und jede fehlende Klausel, dazu kommt ein Formulierungsvorschlag. Ein Beispiel ist das Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag: Nach Artikel 340 Absatz 1 OR braucht es die Schriftform, nach Artikel 340a Absatz 1 OR ist es nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen und darf nur unter besonderen Umständen drei Jahre überschreiten. Ob die Klausel im Einzelfall hält, beurteilt die Anwältin.

  4. Die Honorarnote

    Nach Artikel 12 Buchstabe i BGFA klärt die Anwältin die Klientschaft über die Grundsätze der Rechnungsstellung auf und informiert sie auf Verlangen über die Höhe des Honorars. Nach Artikel 400 Absatz 1 OR schuldet sie auf Verlangen Rechenschaft über die Geschäftsführung. Den Entwurf der Honorarnote gleicht der Assistent mit dem Export der Leistungserfassung und der Honorarvereinbarung ab und listet Positionen ohne Leistungseintrag, doppelte Einträge und abweichende Stundenansätze. Die Anwältin korrigiert die Note und gibt sie frei.

  5. Die GmbH-Gründung im Notariat

    Artikel 71 Absatz 1 der Handelsregisterverordnung nennt die Belege für die Anmeldung, darunter die Statuten, den Nachweis, dass die Geschäftsführung die Wahl angenommen hat, und bei Bareinlagen die Bescheinigung der Bank. Die eingegangenen Unterlagen prüft Vectoryon gegen diese Liste und die Checkliste des Notariats und schreibt den Entwurf einer Mail an den Klienten mit den fehlenden Dokumenten. Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregisteramt bleiben beim Notar.

Anwaltsgeheimnis nach Art. 13 BGFA: was eine Kanzlei vom KI-Anbieter schriftlich braucht

Artikel 13 des Anwaltsgesetzes (BGFA) ist streng formuliert. Anwältinnen und Anwälte unterstehen «zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann» dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen die Klientschaft anvertraut hat. Absatz 2 verpflichtet sie, für die Wahrung des Geheimnisses durch ihre Hilfspersonen zu sorgen. Artikel 321 des Strafgesetzbuches stellt die Verletzung unter Strafe und nennt Rechtsanwälte, Verteidiger und Notare ausdrücklich.

Für einen KI-Dienst folgt daraus eine Prüffrage aus dem Datenschutzgesetz. Nach Artikel 9 Absatz 1 DSG darf eine Kanzlei die Bearbeitung einem Auftragsbearbeiter nur übertragen, wenn keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht das verbietet. Ein frei zugänglicher Chatdienst ohne Vertrag erfüllt diese Bedingung nicht, weil dort niemand als Hilfsperson an das Anwaltsgeheimnis gebunden ist.

Mit der Kanzlei schliesst Vectoryon darum zwei Verträge ab: eine Vereinbarung, die Vectoryon nach Artikel 321 StGB als Hilfsperson an das Berufsgeheimnis bindet, und einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 9 DSG. Die Daten liegen in Zürich. Welche Sprachmodelle laufen, wird pro Kanzlei freigeschaltet, und wer nur Modelle in der Schweiz will, bekommt nur diese. Ob die Standesregeln des eigenen Kantons weitere Vorgaben machen, prüft die Kanzlei selbst. Mehr zur Rechtslage steht unter Künstliche Intelligenz in der Schweiz.

Legal Tech in der Schweiz: wo ein KI-Workspace hingehört

Unter Legal Tech in der Schweiz fallen sehr verschiedene Werkzeuge: Kanzleisoftware für Akten, Leistungserfassung und Rechnung, Datenbanken mit Rechtsprechung und Literatur, Programme zur Dokumentenprüfung bei Due Diligence und Werkzeuge für Vertragsvorlagen.

Vectoryon gehört in keine dieser Gruppen. Es ist ein KI-Workspace, der auf Mail, Kalender und Dokumenten der Kanzlei arbeitet und die Büroarbeit rund um ein Mandat vorbereitet. Gelesen wird, was im Postfach und in der angebundenen Ablage liegt. Für die Leistungserfassung, die Aktenführung und die Rechnung bleibt die Kanzleisoftware zuständig. Ein typischer Einsatz: Am Morgen fasst der Assistent die neuen Eingänge aller Mandate zusammen und listet die vorgeschlagenen Fristen.

Ebenso wenig ersetzt Vectoryon eine juristische Datenbank. Zugang zu Rechtsprechung und Kommentaren aus kostenpflichtigen Sammlungen hat der Assistent nicht. Wer eine Recherche braucht, nutzt die Datenbank, für die die Kanzlei ein Abonnement hat. Was der Assistent liefert, ist Ordnung im Eingang, Fristen im Kalender und Entwürfe aus eigenen Vorlagen. Wie ein KI-Agent mit Werkzeugen arbeitet, steht unter KI-Agenten.

Fristen nach ZPO: was der Assistent vorschlägt und was die Kanzlei nachrechnet

Im Zivilprozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO) die Berechnung. Nach Artikel 142 beginnt eine Frist, die durch eine Mitteilung ausgelöst wird, am folgenden Tag zu laufen. Eine Frist nach Monaten endet am Tag mit derselben Zahl. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag am Gerichtsort, endet die Frist am nächsten Werktag.

Dazu kommt der Stillstand nach Artikel 145 ZPO, die Gerichtsferien. Gesetzliche und gerichtliche Fristen stehen still vom siebten Tag vor bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Im Schlichtungsverfahren und im summarischen Verfahren gilt dieser Stillstand nicht.

Diese Ausnahmen machen eine Frist fehleranfällig. Der Vorschlag des Assistenten ist darum ein Kalendereintrag mit Verweis auf die Stelle im Schreiben, und das Fristende rechnet die Kanzlei selbst. Andere Verfahren haben eigene Fristregeln.

Rechenbeispiel: eine Verfügung kurz vor den Sommer-Gerichtsferien

Annahmen für dieses Beispiel: ordentliches Zivilverfahren, Gerichtsort Zürich, gerichtliche Frist von 30 Tagen zur Stellungnahme, Zustellung am Freitag, 10. Juli 2026.

Schritt 1: Die Kanzlei scannt die Verfügung ein. Der Assistent fasst sie zusammen und markiert die Stelle mit der Frist von 30 Tagen.

Schritt 2: Nach Art. 142 ZPO beginnt die Frist am Samstag, 11. Juli. Bis und mit 14. Juli laufen 4 Tage.

Schritt 3: Vom 15. Juli bis und mit 15. August steht die Frist nach Art. 145 ZPO still.

Schritt 4: Ab Sonntag, 16. August laufen die restlichen 26 Tage. Tag 30 ist Donnerstag, 10. September 2026.

Schritt 5: Die Anwältin prüft die Rechnung und bestätigt den Termin im Outlook-Kalender. Ohne Stillstand wäre Tag 30 Sonntag, 9. August, verschoben auf Montag, 10. August. Der Unterschied von einem Monat ist der Grund, warum die Kanzlei selbst rechnet.

Integrationen

  • Outlook

    Mandantenpost und Eingaben im Postfach über die Graph-Schnittstelle

  • Kalender

    Fristen und Besprechungen im Outlook-Kalender der zuständigen Person

  • Vorlagen

    Stellungnahmen, Mandantenbriefe und Urkundenentwürfe aus den Vorlagen der Kanzlei

Woher die Daten kommen

In der Kanzlei liest der Assistent drei Arten von Material. Erstens Mails, Kalender und Ablage aus Microsoft 365, angebunden über die Graph-Schnittstelle mit OAuth, den Zugriff kann die Kanzlei jederzeit entziehen. Zweitens Eingaben, Verfügungen und Verträge, die jemand als PDF, Word oder Excel hochlädt. Drittens die Vorlagen der Kanzlei.

Die Kanzleisoftware ist nicht angebunden. Aktenstand, Leistungserfassung und Honorarrechnungen sieht der Assistent nur, wenn jemand einen Export hochlädt. Für jede Aktion hält das Protokoll fest, welches Dokument gelesen, welcher Entwurf erstellt und wer freigegeben hat.

Was es kostet

Vectoryon kostet CHF 49 pro Person und Monat, für Anwältin, Notar und Sekretariat gleich. Enthalten sind Assistent, Vorlagen, Tabellen, Automationen und die Anbindung an Microsoft 365. Für das ganze Team rechnet die Seite Preise.

Der eigentliche Aufwand in einer Kanzlei ist die Vorbereitung. Die eigenen Vorlagen für Mandantenbriefe und Stellungnahmen werden hinterlegt, die Ablage der Mandate angebunden, und die Kanzlei legt fest, wer welche Mandate sieht. Eine Pauschale dafür nennen wir nicht, weil eine Einzelkanzlei und eine Kanzlei mit mehreren Standorten zu verschieden sind.

Wo die Grenzen liegen

Vectoryon gibt keine Rechtsauskunft. Geliefert werden Zusammenfassungen und Entwürfe. Beurteilung, Eingabe und Unterschrift verantworten Anwältin oder Notar.

Verbindlich gerechnet wird keine Frist, und ein Fristenbuch gibt es nicht. Gerichtsferien, Ausnahmen und Feiertage am Gerichtsort prüft die Kanzlei selbst. Ein Sprachmodell kann sich irren, darum verweist jede Angabe auf ihre Stelle im Dokument.

Kanzleisoftware und juristische Datenbank bleiben, wo sie sind. Akten, Leistungserfassung, Rechnung und Recherche laufen weiter dort.

Bei Gericht oder Behörden reicht Vectoryon nichts ein. Jede Nachricht an Mandanten, Gegenparteien oder Behörden braucht eine Freigabe durch einen Menschen.

Häufige Fragen

Gilt das Anwaltsgeheimnis auch gegenüber einem KI-Anbieter?

Ja. Nach Art. 13 BGFA gilt es gegenüber jedermann, und nach Art. 9 DSG darf keine Geheimhaltungspflicht die Übertragung an einen Auftragsbearbeiter verbieten. Vectoryon unterzeichnet darum eine Vereinbarung zum Berufsgeheimnis als Hilfsperson und einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Berücksichtigt der Assistent die Gerichtsferien?

Er schlägt die im Schreiben genannte Frist als Termin vor. Den Stillstand nach Art. 145 ZPO und die Ausnahmen für Schlichtungs- und summarisches Verfahren rechnet die Kanzlei selbst nach.

Gibt Vectoryon Rechtsauskünfte?

Nein. Vectoryon fasst Unterlagen zusammen und entwirft Texte aus Vorlagen. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei der Anwältin oder beim Notar.

Wo werden Mandantendaten gespeichert?

In Zürich. Welche Sprachmodelle laufen, wird pro Kanzlei freigeschaltet. Wer nur Modelle in der Schweiz will, bekommt nur diese.

Arbeitet Vectoryon mit unserer Kanzleisoftware zusammen?

Eine direkte Anbindung gibt es nicht. Akten, Leistungserfassung und Rechnung bleiben dort. Was aus der Kanzleisoftware exportiert und hochgeladen wird, kann der Assistent lesen.

Taugt Vectoryon auch für Notariate?

Ja, für die Büroarbeit: Unterlagen zusammentragen, fehlende Dokumente anfragen, Termine vorschlagen, Entwürfe aus Vorlagen. Beurkundung und Unterschrift bleiben beim Notar.

Kann Vectoryon die Eingabe der Gegenseite prüfen?

Vorbereiten, ja. Vectoryon vergleicht die Klageantwort oder Replik mit den Akten der Kanzlei und früheren Eingaben, listet Widersprüche und Behauptungen ohne Beweismittel mit Seitenangabe und schreibt einen Entwurf der Stellungnahme mit Verweis auf die Beilagen. Die rechtliche Beurteilung, die Überarbeitung und die Unterschrift bleiben bei der Anwältin.

Quellen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus diesen Quellen.

  1. 1Strafgesetzbuch Art. 321, Verletzung des Berufsgeheimnisses (Fedlex)
  2. 2Anwaltsgesetz BGFA Art. 13, Berufsgeheimnis (Fedlex)
  3. 3Datenschutzgesetz Art. 9, Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter (Fedlex)
  4. 4Zivilprozessordnung Art. 142 und Art. 145, Fristberechnung und Stillstand (Fedlex)
  5. 5Zivilprozessordnung Art. 221 und Art. 222, Inhalt von Klage und Klageantwort (Fedlex)
  6. 6Obligationenrecht Art. 340 und Art. 340a, Konkurrenzverbot (Fedlex)
  7. 7Obligationenrecht Art. 400, Rechenschaftspflicht im Auftrag (Fedlex)
  8. 8Anwaltsgesetz BGFA Art. 12 Bst. i, Information über das Honorar (Fedlex)
  9. 9Handelsregisterverordnung Art. 71, Belege für die Gründung einer GmbH (Fedlex)

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